Kassenmelder sammelt die Kassendaten direkt bei Ihren Mandanten ein, führt die Geräte-Datenbank je Betriebsstätte und übermittelt Meldungen gebündelt an die Finanzverwaltung. Aus Stunden pro Mandant werden Minuten pro Kanzlei.
Auf die WartelisteSeit 2025 ist jede elektronische Kasse meldepflichtig – seit 2026 auch Taxameter und Wegstreckenzähler. Und ELSTER macht es Kanzleien nicht leicht:
Drei Schritte – der Aufwand liegt beim System, nicht bei Ihren Mitarbeitern.
Sie senden dem Mandanten einen Link. Er fotografiert Kassenbon oder TSE-Rechnung – Kassenmelder extrahiert Seriennummern, TSE-Daten und BSI-Zertifizierungs-ID automatisch und fragt nur nach, was fehlt.
Alle Kassen, TSEs und Betriebsstätten Ihrer Mandanten in einer gepflegten Übersicht. Kassentausch? Ein Klick erzeugt die vollständige Neumeldung nach der Bruttomethode.
Übermittlung über die offizielle ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung – hunderte Meldungen im Stapel, mit Übermittlungsprotokoll und Fristen-Monitor für jede Änderung.
Pro Kanzlei, nicht pro Meldung. Zum Vergleich: Die StBVV sieht für Sie 10–30 € Honorar je Meldung vor – Kassenmelder macht daraus Marge.
Die ersten 25 Kanzleien der Warteliste erhalten dauerhaft 50 % Rabatt auf den gewählten Tarif (solange das Abo besteht), testen 3 Monate kostenlos und bestimmen als Design-Partner mit, welche Funktionen zuerst gebaut werden. Die Reihenfolge ergibt sich aus dem Eintragsdatum der Warteliste.
Kassenmelder ist in Entwicklung. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein – Sie sichern sich damit Ihren Platz im Gründungskanzlei-Programm (die ersten 25 erhalten dauerhaft 50 %).
Sofort nach Eintrag: unser Praxis-Leitfaden Kassenmeldung §146a AO als PDF – mit Felder-Checkliste, den häufigsten Fehlern und einer fertigen Mandanten-Abfragevorlage für Ihre Kanzlei.
Die ersten 25 Kanzleien, die sich eintragen und ihre E-Mail bestätigen, erhalten beim Start: 3 Monate kostenlosen Testzeitraum, danach dauerhaft 50 % Rabatt auf den Listenpreis des gewählten Tarifs – solange das Abo ununterbrochen besteht. Dazu direkten Draht zum Produktteam und Mitsprache bei der Funktions-Roadmap. Der Eintrag ist unverbindlich; es entsteht keine Kaufverpflichtung.
Ja. §87d AO regelt die Datenübermittlung an Finanzbehörden im Auftrag ausdrücklich; die Finanzverwaltung nennt selbst Kassenhersteller und -händler als zulässige beauftragte Dritte. Kassenmelder ist dabei Ihr Kanzlei-Werkzeug – die fachliche Verantwortung bleibt, wie bei jeder Software, bei Kanzlei und Mandant. Identifizierungs- und Protokollpflichten nach §87d AO sind eingebaut.
Alle nach §146a Abs. 4 AO meldepflichtigen elektronischen Aufzeichnungssysteme – herstellerunabhängig: Registrier- und PC-Kassen, Kassen-Apps, Warenwirtschaft mit Kassenmodul sowie EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (meldepflichtig seit 1.1.2026).
DATEV Kassenmeldung rechnet 10 € je übermittelter Meldung ab und setzt je Mandant ein MeinFiskal-Konto voraus. Kassenmelder kostet eine Kanzlei-Flatrate, arbeitet herstellerunabhängig – und nimmt Ihnen vor allem die Datensammlung beim Mandanten ab, den eigentlichen Zeitfresser.
Geplanter Beta-Start für Wartelisten-Kanzleien: Frühjahr 2027. Die Reihenfolge der Zugänge folgt der Warteliste.