Praxiswissen zur Meldepflicht nach §146a Abs. 4 AO – für Steuerkanzleien und alle, die Kassensysteme oder Taxameter ans Finanzamt melden müssen.
Jede §146a-Meldung ersetzt die vorherige vollständig. Was das praktisch bedeutet – an fünf typischen Fällen aus der Kanzleipraxis erklärt.
64 Zeichen, hexadezimal, ohne sie geht keine Kassenmeldung: Wo die TSE-Seriennummer wirklich steht – und warum Sie sie niemals abtippen sollten.